ZfIR 2026, 65

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 RechtsprechungVertragsrechtGewO § 34c; MaBV § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2; BGB § 305c Abs. 1, 2, § 307 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 633 Abs. 1, 2, §§ 640, 641 Abs. 3MaBV: vollständige Fertigstellung entspricht werkvertraglicher Abnahmereife/AGB-rechtliche Beschränkung der Herstellungsverpflichtung bei Mehrhausanlagen GewO§ 34c MaBV§ 3 BGB§ 305c BGB§ 307 BGB§ 633 BGB§ 640 BGB§ 641 KG, Urt. v. 27.05.2025 – 21 U 44/22 (nicht rechtskräftig; LG Berlin)KGUrt.27.5.202521 U 44/22nicht rechtskräftigLG Berlin

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Begriff der „vollständigen Fertigstellung“ im Sinne der MaBV ist mit der Herstellung der Abnahmereife gleichzusetzen. Das Vertragsobjekt des Bauträgervertrags ist deshalb „vollständig fertiggestellt“, wenn es insgesamt abgenommen oder die in das Sonder- und Gemeinschaftseigentum fallenden Bereiche abnahmereif hergestellt sind.
2. Die im Abnahmeprotokoll festgehaltenen Mängel, die sogenannten Protokollmängel, hindern die Fälligkeit der Schlussrate nicht, sondern begründen zugunsten des Erwerbers eine Mängeleinrede mit der Folge einer Zug-um-Zug-Verurteilung.
3. Eine Regelung in einem Bauträgervertrag, durch die die Herstellungsverpflichtung des Bauträgers auf einen wirtschaftlich abgrenzbaren Abschnitt einer Wohnungseigentumsanlage beschränkt wird, ist auch als Allgemeine Geschäftsbedingung des Bauträgers wirksam.
4. Die folgende Bestimmung zur Regelung von Flächenabweichungen des Vertragsobjekts ist – auch als Allgemeine Geschäftsbedingung eines Bauträgers – wirksam:
„Verändert sich die ca.-Fläche des Kaufgegenstandes um mehr als 3 %, so verändert sich der Kaufpreis entsprechend für die 3 % überschreitende Abweichung. Maßgeblich für die Flächenberechnung ist die Wohnflächenverordnung, wobei bei der Berechnung die Rohbaumaße zugrunde gelegt und die Flächen ohne Putzabzug ermittelt wurden sowie nichttragende Zwischenwände, Vorwandinstallationen und Treppen übermessen wurden.“

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