ZfIR 2026, 53
Von der Schlussrate über die Wohnfläche bis zur Mehrhausanlage – das Kammergericht treibt das Bauträgerrecht voran
Zugleich Besprechung von KG, Urt. v. 27. 5. 2025 – 21 U 44/22, ZfIR 2026, 65 – in diesem Heft
Inhaltsübersicht
- I. Urteil des KG
- 1. Sachverhalt
- 2. Entscheidung
- II. Vollständige Fertigstellung
- 1. Überblick über den Streitstand
- 2. Vollständige Fertigstellung bei Abnahmereife oder erfolgter Abnahme
- 2.1 Maßgeblichkeit der Abnahmereife
- 2.2 Vollständige Fertigstellung auch bei erklärter Abnahme
- 2.3 Exkurs: Setzt die Fälligkeit der Schlussrate Abnahme voraus?
- 3. Ausblick und Praxisempfehlung
- III. Beschränkung des Herstellungsanspruchs bei Mehrhausanlagen
- 1. Ausgangs- und Interessenlage
- 2. Rechtliche Zulässigkeit der Beschränkung des Herstellungsanspruchs
- 2.1 Keine überraschende oder intransparente Regelung
- 2.2 Zusätzliche Voraussetzungen?
- 2.3 Dogmatische Herleitung
- IV. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur., LL.M. (Columbia), Notar, Notare Spitalerstraße, Hamburg
- **
- **)Wiss. Mitarbeiter, Notare Spitalerstraße, Hamburg
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.




