RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2025
Aktuell
BMWSB: Neue EU-Bauproduktenverordnung: Mehr Verbraucherschutz und Fokus auf nachhaltiges Bauen
Die neue EU-Bauproduktenverordnung ist veröffentlicht worden. Sie legt als Teil des europäischen Green Deal einen stärkeren Fokus auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte, Produktsicherheit sowie die Kreislaufwirtschaft in der Baubranche. Die Novelle stärkt den Binnenmarkt und den Verbraucherschutz im Bereich des Bauens. Mit den neuen Vorgaben werden Normungsprozesse erleichtert und beschleunigt. Dies erfolgt durch die Einrichtung einer Expertengruppe, die alle wichtigen Beteiligten frühzeitig in die Arbeit einbindet. Die Kommission wird Anfang des Jahres einen Arbeitsplan vorlegen, wann welche Produktgruppen überarbeitet werden, so dass die Wirtschaft mit den Vorbereitungen beginnen kann. Zusätzliche Regelungen in der Marktüberwachung ermöglichen darüber hinaus die gezielte Überwachung der Märkte für Bauprodukte, sodass nicht EU-konforme Produkte leichter identifiziert werden können.
Die EU-Bauproduktenverordnung ist am 18. 12. 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Sie ist 20 Tage nach Veröffentlichung, also am 7. 1. 2025, in Kraft getreten. Die Anwendung sowie der Übergang von der alten auf die neue Verordnung erfolgen gestaffelt. Die Artikel der neuen Verordnung, die sich auf die Entwicklung von harmonisierten Normen und Produktanforderungen beziehen, gelten unmittelbar mit dem Inkrafttreten. Alle anderen Artikel der Verordnung gelten ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung (8. 1. 2026), mit Ausnahme von Art. 92 (über Sanktionen), der zwei Jahre nach Inkrafttreten Anwendung findet. (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, PM v. 2. 1. 2025)