ZfIR 2025, 84

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2025 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO §§ 726, 730, 73220. Erfolglose Klauselerinnerung wegen geltend gemachter fehlender Anhörung ZPO§ 726 ZPO§ 730 ZPO§ 732 BGH, Beschl. v. 16.07.2024 – V ZR 129/22 (KG)BGHBeschl.16.7.2024V ZR 129/22KG

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Anhörung des Vollstreckungsschuldners vor Erteilung der Vollstreckungsklausel ist grundsätzlich in das pflichtgemäße Ermessen des die Klausel erteilenden Gerichts gestellt, sie dient weiterer Aufklärung und soll entscheidungserhebliche Fehler formeller Art bei Erteilung der Klausel, die im Wege der Erinnerung zu korrigieren wären, verhindern.
2. Der mit der Erinnerung gegen die Erteilung einer Vollstreckungsklausel vom Schuldner vorgebrachte Einwand der fehlenden Anhörung hat keinen Erfolg, wenn er keine solchen der Klauselerteilung entgegenstehenden entscheidungserheblichen Fehler formeller Art vorträgt.

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