ZfIR 2024, 83

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2024 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB §§ 873, 1061, 1090, 1092; GBO § 53; EnWG § 4512. Erlöschen einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit bei Tod des Berechtigten als natürlicher Person unabhängig von seiner Tätigkeit als Unternehmer BGB§ 873 BGB§ 1061 BGB§ 1090 BGB§ 1092 GBO§ 53 EnWG§ 45 OLG München, Beschl. v. 11.01.2024 – 34 Wx 1/24 e (AG Freyung)OLG MünchenBeschl.11.1.202434 Wx 1/24 eAG Freyung

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Erlöschenstatbestände des § 1090 Abs. 2 i. V. m. § 1061 BGB knüpfen nicht an die Art der Tätigkeit des Berechtigten, sondern an dessen Eigenschaft als natürliche Person einerseits oder als juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft andererseits an.
2. Die Regelung des § 1090 Abs. 2 i. V. m. § 1061 Satz 1 BGB ist nicht abdingbar.
3. Zur Übertragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit bedarf es gem. § 873 Abs. 1 BGB der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch.
4. Die grundsätzliche Möglichkeit der Übertragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit gem. § 1092 Abs. 3 Satz 1 BGB ändert nichts an deren Erlöschen nach § 1090 Abs. 2 i. V. m. § 1061 Satz 1 BGB, wenn vor dem Tod des Berechtigten keine Übertragung erfolgt ist.
5. Das öffentlich-rechtliche Verfahren der Enteignung zur Durchführung eines Vorhabens zum Zwecke der Energieversorgung nach § 45 EnWG kann nicht durch Perpetuierung einer gemäß den Vorschriften des bürgerlichen Rechts bestellten und später erloschenen Dienstbarkeit umgangen werden.

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