ZfIR 2023, 103

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG §§ 9a, 10 Abs. 6 Satz 3 a. F.16. Keine (rückwirkende) Nichtigkeit von WEG-Beschluss zur Geltendmachung von werkvertraglichen Mängel- und Beseitigungsansprüchen („gekorene Ausübungsbefugnis“) WEG§ 9a WEG§ 10 a.F. OLG Nürnberg, Urt. v. 30.03.2022 – 2 U 2777/21 (rechtskräftig; LG Nürnberg-Fürth)OLG NürnbergUrt.30.3.20222 U 2777/21rechtskräftigLG Nürnberg-Fürth

Leitsätze des Gerichts:

1. Auch wenn das zum 1. 12. 2020 in Kraft getretene Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz für die Anwendung von § 9a Abs. 2 WEG keine Übergangsvorschrift enthält, führt dies nicht zu einer Nichtigkeit von vormals auf der Grundlage von § 10 Abs. 6 Satz 3 Alt. 2 WEG a. F. wirksam zustande gekommenen Beschlüssen. Es gilt insofern der allgemeine Grundsatz, dass für die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts die bei seinem Abschluss bestehenden Regeln und Umstände maßgeblich sind, weil Wirksamkeitshindernisse von den Parteien nur in diesem Zeitpunkt beachtet werden können.
2. Weil den Wohnungseigentümern nach § 9a Abs. 2 WEG keine gekorene Ausübungsbefugnis mehr zusteht, besitzen sie keine Entscheidungskompetenz über die Vergemeinschaftung an sich den Wohnungseigentümern zustehender Rechte. Ein dennoch gefasster Beschluss ermächtigt nicht zur Prozessführung.

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