ZfIR 2022, 99

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 3817. Keine Erstellung der Jahresabrechnung 2020 durch dann noch bestellten, jetzt abberufenen Verwalter WEG§ 38 ZfIR 2022, 100 AG Kassel, Beschl. v. 11.11.2021 – 800 C 1850/21 (rechtskräftig)AG KasselBeschl.11.11.2021800 C 1850/21rechtskräftig

Leitsatz des Gerichts:

Für die Erstellung einer Jahresrechnung ist nach Inkrafttreten des WEMOG nicht mehr der alte, noch vor Erstellung abberufene Verwalter zuständig. Zuständig ist nach der Neufassung des WEG nunmehr die Eigentümergemeinschaft selbst, handelnd durch den neu bestellten Verwalter als Organ der Gemeinschaft.

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