ZfIR 2022, 92

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 RechtsprechungBau-, Boden- und UmweltrechtBauGB § 11 Abs. 2, § 144 Abs. 2 Nr. 3, § 145 Abs. 2, § 153 Abs. 2, § 155 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 6Angemessenheit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags im städtebaulichen Sanierungsrecht (hier: „Doppelbelastung“ des Eigentümers) BauGB§ 11 BauGB§ 144 BauGB§ 145 BauGB§ 153 BauGB§ 155 BVerwG, Urt. v. 18.05.2021 – BVerwG 4 C 6.19 (VGH München)BVerwGUrt.18.5.2021BVerwG 4 C 6.19VGH München

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei städtebaulichen Verträgen über Sanierungsmaßnahmen kommt zur Konturierung des Gebots der Angemessenheit i. S. v. § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB eine Orientierung am gesetzlichen Leitbild des Sanierungsrechts in Betracht. Angesichts der Offenheit des Sanierungsrechts für vertragliche Regelungen ist ein Vertrag nicht schon dann unangemessen, wenn er von den gesetzlichen Vorschriften abweicht. Zwischen dem gesetzlichen Leitbild und den vertraglichen Regelungen darf aber kein unauflösbarer Wertungswiderspruch bestehen.
2. Die Anrechnungsvorschrift des § 155 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 2 BauGB ist nicht anwendbar, wenn der Eigentümer das Grundstück von einem Dritten zu einem sanierungsbeeinflussten Wert gekauft hat, ohne dass die Bodenwerterhöhungen durch eigene Leistungen des Verkäufers herbeigeführt worden sind.
3. Die Kaufpreisprüfung nach den § 144 Abs. 2 Nr. 3, § 145 Abs. 2, § 153 Abs. 2 BauGB dient nicht dem Schutz des Erwerbers vor einem zu hohen Kaufpreis, sondern den Sanierungszielen und der Absicherung der Ausgleichsbeträge.

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