ZfIR 2022, 88

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBeurkG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4Nachweis des im Umlaufverfahren bestellten Verwalters bei Eigentumsumschreibung/Mitwirkungsverbot bei Beteiligung des Sozius als (vollmachtslosem) Vertreter BeurkG§ 3 BGH, Beschl. v. 19.07.2021 – NotSt (Brfg) 1/21 (OLG Köln)BGHBeschl.19.7.2021NotSt (Brfg) 1/21OLG Köln

Leitsatz des Gerichts:

Beurkundet ein Notar einen Vertrag, bei dem sein Sozius oder eine sonst beruflich mit ihm verbundene Person als (gegebenenfalls vollmachtloser) Vertreter einer Vertragspartei auftritt, verstößt er gegen das Mitwirkungsverbot aus § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeurkG. Bei dem Vertretergeschäft handelt es sich nicht nur um eine Angelegenheit des Vertretenen, sondern auch des Vertreters. Ob es bei dem beurkundeten Geschäft zu (Haftungs-)Risiken für den Sozius oder einen sonstigen Beteiligten kommt, ist dabei nicht von Bedeutung. Vielmehr ist – schon zur Vermeidung eines „bösen Scheins“ und aus Gründen der Rechtssicherheit – eine formale Betrachtungsweise geboten.

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