ZfIR 2022, 106

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 ZfIR-Report 

Im Dezember 2021 und Januar 2022 anhängig gewordene Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof

Einkommensteuer

Mieterabfindung als anschaffungsnahe Herstellungskosten

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1a, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, Abs. 5 Satz 2, § 21; HGB § 255
Sind an Mieter gezahlte Abfindungen für die vorzeitige Räumung der Wohnungen zum Zwecke der Durchführung von umfangreichen Renovierungsmaßnahmen den Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen i. S. v. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zuzuordnen, sodass sie unter den weiteren Voraussetzungen anschaffungsnahe Herstellungskosten darstellen, die dann im Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA) ihre steuerliche Berücksichtigung finden? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: IX R 29/21
Vorinstanz: FG Münster v. 12. 11. 2021 – 4 K 1941/20 F

Abzugsfähigkeit von Darlehenszinsen aus Gesellschafterdarlehen bei vermögensverwaltender Personengesellschaft

EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, 3 Nr. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; AO § 39 Abs. 2 Nr. 2; DBA RUS Art. 6 Abs. 1, 4
Ist ein Darlehensverhältnis zwischen einem Gesellschafter und einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft auf Grund der Bruchteilsbetrachtung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO steuerrechtlich nicht anzuerkennen, soweit der darlehensgebende Gesellschafter selbst an der Gesellschaft beteiligt ist? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: I R 19/21
Vorinstanz: FG München v. 18. 3. 2021 – 10 K 2756/19

Vereinbarung von geminderten Netto-Soll-Mieten bei Bau- und Wohnungsgenossenschaften

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 3
Handelt es sich bei der Vereinbarung von geminderten Netto-Soll-Mieten für Mitglieder einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft, die weitere freiwillige Genossenschaftsanteile zeichnen, welche weder an Gewinnausschüttungen teilhaben noch verzinst werden (unter der vertraglich vereinbarten Voraussetzung, dass sich der Vorteil der Wohnkostenreduzierung und der Vorteil der Zinsersparnis betragsmäßig entsprechen), um einen Vorteilsausgleich, der weder zu steuerpflichtigen Belastungen bei der Genossenschaft noch ihrer Genossenschaftsmitglieder führt? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: VIII R 23/21
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg v. 15. 6. 2021 – 9 K 9068/20

Privates Veräußerungsgeschäft bei einer an Kinder überlassenen Immobilie

EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3, § 22 Nr. 2, §§ 32, 62 ff.
Ist der Befreiungstatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG einer an die Kinder überlassenen Immobilie nicht (mehr) erfüllt, wenn zwei der dort lebenden Kinder weit vor der be-ZfIR 2022, 107treffenden Veräußerung aus der Kindergeldberechtigung herausgewachsen sind, das dritte dort lebende Kind aber unter die Kindergeldberechtigung fällt – Reicht die Unterhaltsverpflichtung der Eltern (Unterhalt für die zwei nicht mehr Kindergeldberechtigten in Form des kostenlosen Wohnens) zur tatbestandlichen Eigennutzung aus? – Revision des Steuerpflichtigen vom BFH zugelassen
BFH: IX R 28/21
Vorinstanz: FG Hannover v. 16. 6. 2021 – 9 K 16/20

Zahlung zur Auflösung eines Zinsswap-Geschäfts als Werbungkosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

EStG § 9 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3/a, Abs. 8; § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Sind Ausgleichszahlungen aus der Auflösung einer Zinsswap-Vereinbarung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig, wenn diese im Zusammenhang mit der Finanzierung der Anschaffungskosten für eine vermietete Immobilie abgeschlossen, jedoch ohne gleichzeitige Beendigung des zugrunde liegenden Immobiliendarlehens gekündigt worden ist? – Revision des Finanzamts
BFH: VIII R 26/21
Vorinstanz: FG Düsseldorf v. 8. 9. 2021 – 5 K 881/20 F

Vermietungseinkünfte aus Grundbesitz in der Schweiz

AStG § 8 Abs. 1 Nr. 6/b, Abs. 3; DBA CHE Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst a; EG Art. 56; AEUV Art. 63; GG Art. 2. Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 100 Abs. 1; KStG § 8 Abs. 2
Vermietungseinkünfte aus in der Schweiz belegenem Grundbesitz – Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall? – Verfassungsbeschwerde gegen den BFH-Beschluss vom 30. 9. 2020 – I R 12/19 (BStBl II 2021, 511)
BVerfG: 2 BvR 923/21

Gewerbesteuer

Ermittlung des nach § 18 Abs. 3 UmwStG in den Gewerbeertrag einzubeziehenden Gewinns bei Veräußerung des Mitunternehmeranteils

GewStG § 7 Satz 1; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; UmwG § 18 Abs. 3, § 190
Sind stille Reserven eines Grundstücks, das vor der Umwandlung an die GmbH im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vermietet war und infolge der Umwandlung zu Sonderbetriebsvermögen bei der übernehmenden GmbH & Co. KG geworden ist, bei einer Veräußerung des Mitunternehmeranteils gem. § 18 Abs. 3 UmwStG in den Gewerbeertrag einzubeziehen? – Revision des Finanzamts
BFH: IV R 20/21
Vorinstanz: FG Greifswald v. 11. 8. 2021 – 2 K 194/17

Erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung bei Vermietung von Wohnungen einer Seniorenresidenz

GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2, § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1; BewG § 70 Abs. 3
Dient ein im Eigentum von Gesellschaftern einer Personengesellschaft, die zugleich Gesellschafter einer GmbH sind, stehendes Grundstück mit Dienstleistungsbetrieben ganz oder zum Teil dem Gewerbebetrieb der Gesellschafter, wenn die Bewohner einer benachbarten und von der GmbH betriebenen Seniorenresidenz dort entgeltlich Dienstleistungen in Anspruch nehmen dürfen, sodass es zu einer Anwendung des § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG kommt und die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG entfällt – Wie ist der Begriff „dienen“ zu verstehen? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: III R 26/21
Vorinstanz: FG Münster v. 11. 5. 2021 – 9 K 2274/19 G

Erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung bei Vermietung eines Hotels

GewStG § 9 Abs. 1 Satz 2; BewG § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; HGB § 340b
Führt bei der Vermietung einer Hotelimmobilie die Änderung des Mietvertrags dahin, dass das zuvor mitvermietete Hotelinventar auf den Mieter übertragen wird und von diesem bei Ablauf des Mietvertrags Inventar und Einrichtung in unter Berücksichtigung des Zeitablaufs gleicher Art, Umfang und Qualität zurück zu übertragen ist, dazu, dass nunmehr keine schädliche Nebentätigkeit mehr vorliegt und daher die erweiterte Kürzung zu gewähren ist – Besteht zwischen der Mitvermietung des Inventars und dessen entgeltlicher, auf die Dauer des Rahmenverhältnisses begrenzter Überlassung im Wege eines Pensionsgeschäfts ein rechtserheblicher Unterschied? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: IV R 24/21
Vorinstanz: FG Kiel v. 29. 9. 2021 – 4 K 36/20

Grunderwerbsteuer

Übertragung eines Grundstücks auf eine Gesamthandsgemeinschaft

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 5 Abs. 2, 3, § 17 Abs. 2, § 19 Abs. 2 Nr. 4; AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
Stellt die reine Übersendung des Vertrags bzgl. der Übertragung von Kommanditanteilen durch den Notar an das Finanzamt (und nicht an die dort zuständige Stelle) eine Anzeige nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG dar, sodass damit die reguläre Festsetzungsfrist gem. § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO für den Feststellungsbescheid anläuft – Sind dem bisherigen Alleineigentümer der Grundstücke auf Grund eines gesellschaftsvertraglichen Zustimmungsvorbehalts für deren Verkauf, diese ihm weiterhin zuzurechnen – Sind für die Beurteilung des Verhältnisses am Gesamthandsvermögen auch weitere Kapitalkonten laut Gesellschaftsvertrag einzubeziehen? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: II R 20/21
Vorinstanz: FG Münster v. 20. 5. 2021 – 8 K 973/20 GrE, F
ZfIR 2022, 108

Erwerb von Anteilen einer grundbesitzenden Gesellschaft durch Treuhänder

GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1
Unterliegt der Erwerb von mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft durch einen Treuhänder bei diesem der Grunderwerbsteuer i. S. d. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG? – Revision des Steuerpflichtigen
BFH: II R 34/21
Vorinstanz: FG Stuttgart v. 9. 7. 2021 – 5 K 1880/19

Umsatzsteuer

Leistungsort im Zusammenhang mit dem Bezug von Verwaltungsleistungen bei Grundstücksvermietung

UStG § 3a Abs. 3 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2, § 13b Abs. 2 Nr. 1
1. Inwieweit sind die mit der Verwaltung von Grundstücksgesellschaften zusammenhängenden Leistungen einer KG, deren Geschäftsleitungsbetriebsstätte sich im Ausland befindet, aufgrund ihres im Inland belegenen Grundstücks und der dafür abgeschlossen Verträge als grundstücksbezogene Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 UStG in Deutschland zu verorten – 2. Unter welchen Voraussetzungen sind hiervon abweichende Zuordnungen nach § 3a Abs. 2 Satz 2 UStG vorzunehmen – 3. Gilt ein Leistungsbündel eines MCF-Vertrages, das Bestandteile enthält, die sich sowohl auf die Organisation des richtigen Funktionierens und des ordnungsgemäßen Betriebes des Gebäudes als auch auf die finanziellen Interessen des Leistungsempfängers (hier: der Investoren) richten, als im Rahmen einer Eigentumsverwaltung erbracht, wenn das Grundstück – wie hier – der langfristigen Vermietung dient, oder ist vielmehr von einer von dem betreffenden Grundstück losgelösten (einheitlichen) Portfolio-Managementleistung auszugehen? – Revision des Finanzamts
BFH: V R 17/21
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg v. 22. 3. 2021 – 7 K 7103/19

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