ZfIR 2022, 100

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtBGB §§ 675, 611, 13020. Ausreichende Aufklärung des Mandanten durch den Rechtsanwalt bei Versand einer E-Mail (hier: Fehlen von Rechtsschutz bei Erwerb einer Immobilie) BGB§ 675 BGB§ 611 BGB§ 130 LG Köln, Urt. v. 20.12.2021 – 19 O 160/19 (nicht rechtskräftig)LG KölnUrt.20.12.202119 O 160/19nicht rechtskräftig

Leitsätze des Einsenders:

1. Der Inhalt der anwaltlichen Handakte erbringt den Beweis über den Umfang der Mandatierung.
2. Klärt ein Rechtsanwalt eine Mandantin in einer an sie übersandten E-Mail darüber auf, dass deren Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht die Rechtsberatung rund um den Kauf einer Immobilie abdeckt, muss die Mandantin im Honorarstreit beweisen, dass ihr diese E-Mail nicht zugegangen ist.
3. Auch wenn ein Vorkaufsrecht im Rahmen eines Mietvertrags mit Ankaufsoption ohne notarielle Beurkundung nicht formwirksam vereinbart wurde und die Mandantin bestreitet, vom Rechtsanwalt über die Formnichtigkeit im geschuldeten Umfang aufgeklärt worden zu sein, kann sie gegen seine Honorarforderung gleichwohl nicht mit Schadensersatzansprüchen wegen anwaltlicher Beratungsfehler aufrechnen, wenn sie die Immobilie auch ohne Vorkaufsberechtigung vom verkaufsbereiten Eigentümer erworben hätte und die Transaktion letztlich an ihrer Kreditbonität scheiterte.

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