ZfIR 2022, 100

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtGG Art. 103 Abs. 1; ZwVwV § 19 Abs. 219. Keine Hinweispflicht des Gerichts auf seine Rechtsauffassung zur Abrechnung des Zwangsverwalters auf Stundenbasis GGArt. 103 ZwVwV§ 19 BGH, Beschl. v. 08.12.2021 – V ZB 152/18 (LG Bochum)BGHBeschl.8.12.2021V ZB 152/18LG Bochum

Leitsätze der Redaktion:

1. Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt nicht nur die Verpflichtung des Gerichts, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; in besonderen Fällen kann das Gericht auch gehalten sein, die Verfahrensbeteiligten auf eine Rechtsauffassung hinzuweisen, die es seiner Entscheidung zugrunde legen will.
2. Die Frage, ob die Beschwerdeführerin eine Abrechnung der Zwangsverwalterin auf Stundenbasis verlangen konnte, war die zentrale Frage des Verfahrens und Anlass für das Beschwerdegericht, die Rechtsbeschwerde zuzulassen; bereits deshalb war ein Hinweis auf die Rechtsauffassung des BGH-Senats entbehrlich.

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