ZfIR 2021, 82

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2021 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtVOB/B § 2 Abs. 513. Keine Änderung der Preisgrundlage wegen Beschaffung und Anlieferung von neuem Baumaterial bei fehlender Vereinbarung der Wiederverwendung von Altmaterial im Leistungsverzeichnis VOB/B§ 2 LG Landshut, Urt. v. 16.10.2020 – 54 O 2031/19 (nicht rechtskräftig)LG LandshutUrt.16.10.202054 O 2031/19nicht rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Ist dem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Leistungsverzeichnis keine Angabe zu einer Wiederverwertung (mit einer Quote von 90 %) des vom Auftragnehmer zu lösenden Bodens zu entnehmen, und erweist sich eine solche als bautechnisch nicht möglich, ergibt sich hinsichtlich eines vom Auftragnehmer geltend gemachten Nachtrags wegen Lieferung von neuem, geeignetem Material keine Änderung der Preisgrundlagen, mithin also kein Anspruch nach § 2 Abs. 5 VOB/B.

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