RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2020
Aktuell
Gesetzgebung: Neuregelung des Schriftformerfordernisses
Durch einen Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen soll mehr Rechtssicherheit im Gewerbemietrecht erreicht werden. Am 20. 12. 2019 beschloss der Bundesrat, den NRW-Antrag als Gesetzentwurf des Bundesrates zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht in den Bundestag einzubringen (BR Drucks. 469/19). Der im Zusammenhang mit dem Schriftformerfordernis entwickelte Grundsatz der Urkundeneinheit führt derzeit dazu, dass der schriftliche Mietvertrag auch sämtliche Anlagen und auch wiederum Anlagen von Anlagen enthalten muss. Häufig wird die mangelnde Einhaltung des Schriftformerfordernisses zum Vorwand genommen, einen unliebsamen Mietvertrag vorzeitig zu kündigen. Der Gesetzentwurf sieht u. a. eine zeitlich begrenzte Kündigungsmöglichkeit nur für den Erwerber vor.
(PM ZIA v. 20. 12. 2019)
Anmerkung der Redaktion:
Den Gesetzentwurf finden Sie unter: www.bundesrat.de.