RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2019
Aktuell
Bundesrat: Gesetzgebung Mietpreisbremse
In seiner 973. Sitzung hat der Bundesrat am 14. 12. 2018 den Weg für die Verschärfung der Mietpreisbremse sowie für das Energiesammelgesetz frei gemacht. Die Einführung einer Sonder-Afa für den Mietwohnungsbau wurde überraschend von der Tagesordnung genommen. Das Mietrechtsanpassungsgesetz (BR-Drs. 611/18) wurde verabschiedet und damit das Umgehen der Mietpreisbremse zukünftig schwieriger gemacht. Vermieter sollen zukünftig schon vor Abschluss des Mietvertrags darauf aufmerksam machen, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse geltend gemacht wird. Die Modernisierungsumlage wird flächendeckend auf acht Prozent herabgesetzt, darf jedoch maximal um drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche in sechs Jahren erhöht werden. Für Wohnungen, in denen die Miete unter sieben Euro pro Quadratmeter liegt, ist die Erhöhung auf zwei Euro pro Quadratmeter in sechs Jahres gedeckelt. Zudem wird das sogenannte Herausmodernisieren als Ordnungswidrigkeit mit einer hohen Geldbuße geahndet. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten tritt das Gesetzt einen Monat später in Kraft.
Ebenso verabschiedet wurde das Energiesammelgesetz (BR-Drs. 614/18).
(Quelle: PM DDIV v. 14. 12. 2018)