ZfIR 2019, 68

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtGrEStG § 1618. Keine Aufhebung der Grunderwerbsteuer nach aufgehobenem Grundstückskaufvertrag bei gleichzeitig vereinbartem Recht des Ersterwerbers zur Bestimmung über Anteilserwerb an grundbesitzender Gesellschaft GrEStG§ 16 BFH, Urt. v. 19.09.2018 – II R 10/16 (FG Hamburg) +BFHUrt.19.9.2018II R 10/16FG Hamburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ist ausgeschlossen, wenn der Ersterwerber eine ihm verbliebene Rechtsposition aus dem ursprünglichen Kaufvertrag in seinem eigenen (wirtschaftlichen) Interesse verwertet hat.
2. Der Erwerber verwertet seine Rechtsposition aus dem ursprünglichen Kaufvertrag, wenn er durch seine Unterschrift unter den Vertrag über die Aufhebung des Grundstückskaufvertrags mit einer grundbesitzenden Gesellschaft bestimmen kann, wer die Anteile an dieser Gesellschaft erwerben darf. Der Anteilserwerb selbst muss nicht steuerbar sein.

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