ZfIR 2018, A 3

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Aktuell

Berlin: Zweckentfremdungsverbots-Gesetz

Der Berliner Senat nahm am 12. 12. 2017 den eingebrachten Gesetzentwurf des Zweiten Änderungsgesetzes zum Zweckentfremdungsverbots-Gesetz (ZwVbG) zur Kenntnis. Das am 1. 5. 2014 in Kraft getretene Zweckentfremdungsverbot schützt den Wohnraum im gesamten Stadtgebiet vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberäume oder Ferienwohnungen.
Die Gesetzesänderung sieht künftig eine befristete private Vermietung der ansonsten dauerhaft selbst bewohnten Wohnung genehmigungsfrei vor, sofern eine Obergrenze von 60 Tagen im Kalenderjahr nicht überschritten und die Anzeige- und Nachweispflicht eingehalten werden. Leerstand von Wohnraum soll nach der Novellierung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes künftig bereits nach drei und nicht mehr – wie bisher – nach sechs Monaten geahndet werden. Im überarbeiteten Gesetzentwurf wurde zudem die Regelung zur Genehmigungsfiktion gemäß § 3 Absatz 5 ZwVbG gestrichen. Darüber hinaus wurde der Gesetzentwurf um behördliche Handlungsmöglichkeiten im Bereich der Abrissstoppverfügung sowie um eine erweiterte Auskunftsverpflichtung ergänzt. Dies soll Verfahren vereinfachen und so beschleunigen. Zudem wurde das Zwangsmittel der Treuhändereinsetzung durch eine umfassende Treuhänderregelung aufgenommen.
Im Mai 2018 soll die Novelle voraussichtlich in Kraft treten.
(Quelle: PM Senatsverwaltung Berlin v. 13.12.17)

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell