RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2018
Aktuell
VG Berlin: Keine Überprüfung der Mietpreisbremse
Die Rechtmäßigkeit der Mietpreisbegrenzungsverordnung kann nach einem Urteil des VG Berlin nicht durch die Verwaltungsgerichte überprüft werden (VG Berlin, Urt. v. 23. 11. 2017 – VG 4 K 103.16).
Die Klägerin ist Miteigentümerin einer zurzeit nicht vermieteten Wohnung. Sie plant die Neuvermietung zu einem Mietzins, der ihren Angaben zufolge die Beschränkungen nach der am 1. 6. 2015 in Kraft getretenen Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes Berlin übersteigen würde. Mit ihrer Klage begehrt sie die Feststellung, bei der Neuvermietung einer Wohnung hieran nicht gebunden zu sein. Das VG wies die Klage als unzulässig ab.
Um Rechtsschutz für Streitigkeiten der vorliegenden Art sei vorrangig vor den Zivilgerichten nachzusuchen. Dort könne die Klägerin sowohl eine vertraglich vereinbarte Miete aktiv selbst einklagen als sich auch gegenüber Klagen wegen einer zu hohen Miete oder die Herausgabe von Mietzahlungen von Seiten ihrer Mieter zur Wehr setzen.
(Quelle: PM VG Berlin Nr. 42/2017 v. 7. 12. 2017)