ZfIR 2018, 69

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 26 Abs. 1, § 46 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 116. Fehlendes Feststellungsinteresse für (Fortsetzungs-)Feststellungsklage des Verwalters auf Ungültigkeit seiner durch Wohnungseigentümerversammlung beschlossenen Abberufung WEG§ 26 WEG§ 46 ZPO§ 256 LG Frankfurt/M., Urt. v. 30.11.2017 – 2-13 S 135/15 (AG Kassel)LG Frankfurt/M.Urt.30.11.20172-13 S 135/15AG Kassel

Leitsatz des Gerichts:

Für eine (Fortsetzungs-) Feststellungsklage des Verwalters auf Ungültigkeit des Abberufungsbeschlusses fehlt es jedenfalls dann an einem Rechtsschutzinteresse, wenn der Verwaltervertrag nicht mit dem Bestellungsrechtsverhältnis verknüpft ist. Dies gilt auch, wenn auf Versammlung lediglich ein Beschluss über die Abberufung – und nicht auch über die Kündigung des Verwaltervertrags – gefasst worden ist.

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