ZfIR 2018, 68

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB §§ 307, 765, 770 Abs. 212. Unwirksamkeit der Verpflichtung des Auftragnehmers einer Werkleistung zur Ablösung eines Gewährleistungseinbehalts durch Bürgschaft mit gegenüber Bürgen unzulässigem Regelungsinhalt in AGB BGB§ 307 BGB§ 765 BGB§ 770 BGH, Urt. v. 24.10.2017 – XI ZR 600/16 (OLG Köln) +BGHUrt.24.10.2017XI ZR 600/16OLG Köln

Leitsatz des Gerichts:

Eine in einem Vertrag über Bauleistungen formularmäßig vereinbarte Sicherungsabrede, die es dem Auftragnehmer auferlegt, zur Ablösung eines Gewährleistungseinbehalts eine Bürgschaft mit einem gegenüber dem Bürgen unzulässigen Regelungsinhalt (hier: formularmäßiger Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit, der auch unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Hauptschuldners umfasst) zu stellen, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

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