ZfIR 2017, 79

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und Vollstreckungsrecht BGB § 839a20. Keine Haftung des im Zwangsversteigerungsverfahren gerichtlich bestellten Sachverständigen bei abweichender Berücksichtigung von Sanierungskosten BGB§ 839a OLG Kiel, Urt. v. 25.04.2014 – 17 U 42/13 (LG Kiel)OLG KielUrt.25.4.201417 U 42/13LG Kiel

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Einfluss von „Sanierungsrückstau“ auf den Verkehrswert darf nicht gleichgesetzt werden mit den Erkenntnissen innerhalb eines Gutachtens zum Sanierungs- und Renovierungsbedarf; Sanierungsgutachten und Verkehrswertgutachten verfolgen unterschiedliche Zwecke
2. Den Verkehrswert beeinflussende Bauschäden stehen im Zusammenhang mit der tatsächlichen Höhe anfallender Renovierungskosten, die abhängig davon sind, welcher Bauherr mit welchem Handwerker unter welchen Umständen und in welchem Umfang eine Sanierung betreibt.

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