ZfIR 2017, 62

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 RechtsprechungVertragsrecht BGB §§ 640, 307 ff.AGB-rechtliche Unwirksamkeit der fingierten (Teil-)Abnahme durch Ingebrauchnahme des Vertragsgegenstands (hier: Bezug der Eigentumswohnung) BGB§ 640 BGB§§ 307 ff. OLG Koblenz, Urt. v. 19.10.2016 – 5 U 458/16 (nicht rechtskräftig; LG Koblenz)OLG KoblenzUrt.19.10.20165 U 458/16nicht rechtskräftigLG Koblenz

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine als AGB anzusehende Klausel, nach der die (Teil-)Abnahme allein und damit unweigerlich an die tatsächliche Ingebrauchnahme des Vertragsgegenstands geknüpft wird, ist unwirksam.
2. Eine konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen, wenn der Besteller durch das Erheben von Beanstandungen erkennen lässt, dass er das Werk nicht als vertragsgemäß gelten lässt.

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