RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2016
Aktuell
EnEV: Verschärfte Anforderungen in 2016
Bereits am 16. 10. 2013 hat die Bundesregierung die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) mit den Änderungen des Bundesrats-Beschlusses vom 11. 10. 2013 beschlossen. Die Bekanntmachung der Änderungen erfolgte im Bundesgesetzblatt vom 21. 11. 2013. Die Neuerungen traten überwiegend am 1. 5. 2014 in Kraft.
Seit Beginn der Novellierung der EnEV wird diese gelegentlich mit verschiedenen Bezeichnungen versehen. Auf Grund des Beschlusses der Novelle aus dem Jahr 2013 wird sie teilweise als EnEV 2013 bezeichnet, durch das Inkrafttreten der Fassung im Jahr 2014 wird sie auch als EnEV 2014 tituliert. Die zum 1. 1. 2016 wirksam werdenden Anforderungsänderungen werden dann unter dem Begriff EnEV 2016 beschrieben. Es handelt sich jedoch in allen drei Fällen um dieselbe Version der Verordnung. Am 1. 1. 2016 traten verschärfte Anforderungen an den Neubau von Gebäuden, in Kraft.
Die wichtigsten Regelungen der EnEV betreffen:
- energetische Mindestanforderungen für Neubauten
- energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung von Bestandsgebäuden
- Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Lüftungstechnik sowie Warmwasserversorgung
- Pflicht zum Energieausweis für Neubau und Gebäude im Bestand
- Energetische Inspektion von Klimaanlagen
- Verstöße gegen die EnEV (Definition von Ordnungswidrigkeiten)
(Quelle: Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt vom 10. 12. 2015)