ZfIR 2016, 79

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in Leitsätzen Wohnungseigentumsrecht WEG § 24 Abs. 6 Satz 2; ZPO § 16716. Gültiger Beschluss bei Unterzeichnung des Protokolls durch in der Eigentümerversammlung allein anwesenden Verwalter und Mehrheitseigentümer trotz qualifizierter Protokollierungsklausel WEG§ 24 ZPO§ 167 BGH, Versäumnisurt. v. 25.09.2015 – V ZR 203/14 (LG Frankfurt/M.)BGHVersäumnisurt.25.9.2015V ZR 203/14LG Frankfurt/M.

Leitsätze des Gerichts:

1. Macht die Teilungserklärung die Gültigkeit der Beschlüsse der Wohnungseigentümer von der Protokollierung und der Unterzeichnung durch den Verwalter und zwei von der Versammlung bestimmten Wohnungseigentümern abhängig (sog. qualifizierte Protokollierungsklausel), ist in der Versammlung aber nur der Verwalter anwesend, der zugleich Mehrheitseigentümer ist, genügt es, wenn er das Protokoll unterzeichnet. (Abgrenzung und Fortführung von Senat, Urt. v. 30. 3. 2012 – V ZR 178/11, ZfIR 2012, 506 (m. Anm. Bonifacio, S. 508) = NJW 2012, 2512).
2. Fordert das Gericht keinen Gerichtskostenvorschuss an und bleibt der Kläger untätig, beginnt der ihm im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 167 ZPO („demnächst“) zuzurechnende Zeitraum einer Zustellungsverzögerung frühestens drei Wochen nach Einreichung der Klage bzw. drei Wochen nach Ablauf der durch die Klage zu wahrenden Frist.

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