ZfIR 2016, 69

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung Vertragsrecht BauGB § 1 Abs. 3 Satz 2; BGB §§ 134, 158 Abs. 1, § 242Zulässige kaufvertragliche Vereinbarung über die Pflicht der Gemeinde zur Herbeiführung einer Änderung des Bebauungsplans als aufschiebende Bedingung BauGB§ 1 BGB§ 134 BGB§ 158 BGB§ 242 BGH, Urt. v. 02.10.2015 – V ZR 307/13 (OLG Oldenburg)BGHUrt.2.10.2015V ZR 307/13OLG Oldenburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Kaufvertrag, mit dem eine Gemeinde ein Grundstück unter der aufschiebenden Bedingung verkauft, dass ein Bebauungsplan mit einem bestimmten Inhalt zustande kommt, verstößt nicht gegen das Koppelungsverbot des § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB.
2. Der Käufer kann sich von einem in dieser Weise aufschiebend bedingten Vertrag lösen, wenn ihm ein Zuwarten auf das Gelingen der Bauleitplanung unzumutbar geworden ist.

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