ZfIR 2015, A 5

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Aktuell

Gesetzgebung: Gesetzlicher Mindestlohn seit dem 1.1.2015

Mit Jahresbeginn dürfen Arbeitgeber die gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze von 8,50 € pro Stunde nicht mehr unterschreiten. Wer dies nicht einhält begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die Geldbußen zwischen 30 000 und 500 000 € verhängt werden können. Ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft selbst Arbeitgeber und beschäftigt Mitarbeiter, ist sie ebenfalls zur Einhaltung des Mindestlohnes verpflichtet. Darüber hinaus sind Haftungsfragen bei der Auftragsvergabe und Aufzeichnungspflichten insbesondere bei Minijobs zu beachten.
(Quelle: News DDIV vom 2.1.2015)

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