ZfIR 2015, 78

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 256 Abs. 120. Negatives Feststellungsinteresse des klagenden Mieters bei (fortbestehendem) Berühmen eventueller noch zu prüfender Mietzinsrückstände seitens des VermietersZPO§ 256OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.05.2014 – I-24 U 180/13 (rechtskräftig; LG Wuppertal)OLG DüsseldorfUrt.13.5.2014I-24 U 180/13rechtskräftigLG Wuppertal

Leitsätze des Gerichts:

1. Das für eine negative Feststellungsklage erforderliche rechtliche Interesse ist schon dann zu bejahen, wenn der Beklagte geltend gemacht hat, aus einem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Ersatzanspruch gegen den Kläger ergeben.

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