ZfIR 2015, 77

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 765a; ZVG § 83 Nr. 618. Zuschlagsversagung und einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung ohne Auflagen bei Gefahr des „Bilanzselbstmords“ des SchuldnersZPO§ 765aZVG§ 83BGH, Beschl. v. 12.11.2014 – V ZB 99/14 (LG Wiesbaden)BGHBeschl.12.11.2014V ZB 99/14LG Wiesbaden

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen der Gefahr der Selbsttötung des Schuldners ist grundsätzlich zu befristen und mit Auflagen zu versehen, die das Ziel haben, die Gesundheit des Schuldners wiederherzustellen; nur in absoluten Ausnahmefällen kann die Einstellung des Verfahrens unbefristet oder ohne derartige Auflagen erfolgen.

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