ZfIR 2015, 76

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 138 Abs. 212. Zum groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung beim GrundstückskaufvertragBGB§ 138OLG Oldenburg, Urt. v. 02.10.2014 – 1 U 61/14 (LG Oldenburg)OLG OldenburgUrt.2.10.20141 U 61/14LG Oldenburg

Leitsatz der Redaktion:

Ein Grundstückskaufvertrag ist wegen besonders groben Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung jedenfalls dann nichtig, wenn der vom Käufer gezahlte Kaufpreis mehr als 90 % unterhalb des für die Immobilie ermittelten Verkehrswerts liegt.

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