ZfIR 2015, 76

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 637 Abs. 3; VOB/B § 4 Nr. 3, § 13 Nr. 311. Prüfungspflicht des Auftragnehmers von bereits ausgeführten Vorarbeiten zur mangelfreien Ausführung seines Werks (hier: Außenanlagen einer Wohnungseigentumsanlage)BGB§ 637VOB/B§ 4VOB/B§ 13OLG Koblenz, Hinweis- und Zurückweisungsbeschl v. 28.10.2014 – 3 U 814/14 (LG Koblenz)OLG KoblenzHinweis- und Zurückweisungsbeschl28.10.20143 U 814/14LG Koblenz

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Werkunternehmer, der bei der Herstellung von Außenanlagen an einem Gebäude und Erstellung eines Spritzschutzstreifens Erdreich, Schüttgüter und Beton gegen den zum Teil nicht abgedichteten Sockel schüttet und einbaut, muss gegen die vorgesehene Ausführung Bedenken anmelden, wenn das Gebäude keine Abdichtung auf dem Putz aufweist.

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