ZfIR 2015, 67

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 23 Abs. 1(Schwebende) Unwirksamkeit eines auf Grundlage einer Öffnungsklausel gefassten Mehrheitsbeschlusses bei Verstoß gegen das Belastungsverbot (hier: Instandhaltungspfllicht eines Sondernutzungsberechtigten)WEG§ 23BGH, Urt. v. 10.10.2014 – V ZR 315/13 (LG Hamburg) +BGHUrt.10.10.2014V ZR 315/13LG Hamburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Die durch eine Öffnungsklausel legitimierte Mehrheitsmacht wird materiellrechtlich u.a. durch unentziehbare, aber verzichtbare Mitgliedschaftsrechte begrenzt; ein in solche Rechte ohne Zustimmung der nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer eingreifender Beschluss ist schwebend unwirksam.
2. Zu den unentziehbaren, aber verzichtbaren Mitgliedschaftsrechten gehört das sog. Belastungsverbot, das jeden Wohnungseigentümer vor der Aufbürdung neuer (originärer) – sich weder aus dem Gesetz noch aus der bisherigen Gemeinschaftsordnung ergebender – Leistungspflichten schützt.

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