ZfIR 2014, 74

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG §§ 152, 155, 161; BGB §§ 1123, 1124; InsO §§ 49, 89; ZPO § 82920. Keine Rechte der Grundpfandgläubiger an Erlösüberschuss nach uneingeschränkter Aufhebung des ZwangsverwaltungsverfahrensBGH, Beschl. v. 10.10.2013 – IX ZB 197/11 (LG Dresden)BGHBeschl.10.10.2013IX ZB 197/11LG Dresden

Leitsätze des Gerichts:

1. Wird ein Zwangsverwaltungsverfahren uneingeschränkt aufgehoben, erlöschen die Rechte von Grundpfandgläubigern an dem Erlösüberschuss, der sich noch in der Hand des vormaligen Zwangsverwalters befindet.

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