ZfIR 2014, 60

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBGB § 890 Abs. 2, § 1131; GBO § 6 Abs. 1 Satz 1Keine Verwirrung bei Zuschreibung unterschiedlich belasteter WohnungseigentumsrechteBGB§ 890BGB§ 1131GBO§ 6BGH, Beschl. v. 26.09.2013 – V ZB 152/12 (OLG Nürnberg)BGHBeschl.26.9.2013V ZB 152/12OLG Nürnberg

Leitsätze des Gerichts:

1. Das Grundbuchamt kann mit einer Zwischenverfügung dem Antragenden nicht den Abschluss eines Rechtsgeschäfts aufgeben, um damit ein Eintragungshindernis zu beheben.
2. Auch bei der Bestandteilszuschreibung eines Wohnungseigentumsrechts zu einem anderen nach § 890 Abs. 2 BGB begründet allein der Umstand, dass die Rechte mit verschiedenen Grundpfandrechten belastet sind, nicht die Besorgnis einer Verwirrung i.S. d. § 6 Abs. 1 Satz 1 GBO.

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