ZfIR 2013, 77

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtAO § 175 Abs. 1 Nr. 2, Satz 2; InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 Nr. 1, Satz 2; EStG § 7i18. Aufhebung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids wegen nachträglicher Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für ,,dieselben" nachträglichen HerstellungsarbeitenBFH, Urt. v. 26.07.2012 – III R 72/10 (FG Köln)BFHUrt.26.7.2012III R 72/10FG Köln

Leitsätze:

1. Die Änderung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO wegen des Eintritts des nach § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 rückwirkenden Ereignisses der ,,Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen" für die nachträglichen Herstellungsarbeiten ist ab dem Zeitpunkt möglich, in dem das Finanzamt einen Bescheid bekanntgegeben hat, der die erhöhten Absetzungen erstmals steuerlich berücksichtigt. (Leitsatz des Gerichts)

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