ZfIR 2013, 77

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 5 Abs. 4 Satz 1, § 10 Abs. 2 Satz 3, Abs. 315. Kostentragungslast des einzelnen Eigentümers zur Instandhaltung seines Balkons bei entsprechender TeilungserklärungsregelungBGH, Urt. v. 16.11.2012 – V ZR 9/12 (LG Koblenz)BGHUrt.16.11.2012V ZR 9/12LG Koblenz

Leitsatz des Gerichts:

Eine in der Teilungserklärung getroffene Regelung, wonach Balkone, die zum ausschließlichen Gebrauch durch einen Wohnungseigentümer bestimmt sind, auf dessen Kosten instandzusetzen und instandzuhalten sind, ist nicht einschränkend dahin auszulegen, dass hiervon Kosten ausgenommen sind, die die im Gemeinschaftseigentum stehenden Balkonteile betreffen.

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