ZfIR 2013, 76

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB §§ 1115, 1119; ZPO § 866 Abs. 313. Keine nachträgliche Eintragung ,,vergessener" Zinsen für eingetragene ZwangshypothekOLG Celle, Beschl. v. 30.11.2012 – 4 W 202/12 (AG Langen)OLG CelleBeschl.30.11.20124 W 202/12AG Langen

Leitsatz des Gerichts:

Eine antragsgemäß zunächst ohne Zinsen nur für die Hauptforderung zur Eintragung in das Grundbuch gelangte Zwangshypothek kann später nicht mehr um Eintragung der ebenfalls titulierten Zinsen an derselben Rangstelle erweitert werden. Eine Eintragung der Erweiterung an rangbereiter Stelle ist nur möglich, wenn die Mindestgrenze des § 866 Abs. 3 ZPO erreicht ist.

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