ZfIR 2012, 76
Leitsätze des Gerichts:
1. Die Genehmigung einer Photovoltaikanlage auf einem denkmalrechtlich geschützten Anwesen setzt eine Einzelfallabwägung der entgegenstehenden Belange des Denkmalschutzes und der für die Anlage streitenden Gemeinwohlerfordernisse und privaten Interessen voraus.
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