ZfIR 2012, 75

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 1 Abs. 4, § 46 Abs. 2, § 142 Abs. 2; GBV § 414. Kein Ersatz der fehlenden Eintragung eines Wegerechts durch grundbuchlichen Verweis auf entsprechende Eintragung im ServitutenbuchBGH, Urt. v. 21.10.2011 – V ZR 10/11 (LG Stuttgart)BGHUrt.21.10.2011V ZR 10/11LG Stuttgart

Leitsätze des Gerichts:

1. Auch eine im Servitutenbuch einer württembergischen Gemeinde eingetragene Dienstbarkeit muss auf einem gem. §§ 4 ff. GBV neu angelegten Grundbuchblatt als Belastung eingetragen sein. Ist sie auf das neue Grundbuchblatt nicht übertragen worden, gilt sie nach dem in § 46 Abs. 2 GBO bestimmten Grundsatz als gelöscht (wenngleich materiell-rechtlich weiterbestehend).

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