ZfIR 2011, A 4

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Gesetzgebung: Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (17/3629) sowie die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung (17/4233) sind Thema einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Montag, dem 17.1.2011. Mit dem sogenannten Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) soll das nationale Recht zur Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) an die EU-Richtline angepasst werden. Zum Gesetzentwurf sollen neun Sachverständige Stellung nehmen. Darunter sind unter anderem Jens Lattmann vom Deutschen Städtetag, Daniel Hölder vom Bundesverband BioEnergie (BEE), Herman Albers (Bundesverband WindEnergie) und Thorsten Müller von der Universität Würzburg.
(Quelle: hib Nr.4 vom 6.1.2011)

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