ZfIR 2011, 70

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtInsO § 36; BGB §§ 875, 889, 1092 Abs. 1, § 1093; GBO § 5315. Keine Zugehörigkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (hier: Wohnungsrecht) zur InsolvenzmasseOLG München, Beschl. v. 14.09.2010 – 34 Wx 72/10 (AG Wolfratshausen)OLG MünchenBeschl.14.9.201034 Wx 72/10AG Wolfratshausen

Leitsatz des Gerichts:

Das Wohnungsrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit fällt, sofern keine Ausübungsgestattung über den Kreis der nach § 1093 Abs. 2 BGB berechtigten Personen vorliegt, nicht in die Insolvenzmasse. Demgemäß ist auch der Insolvenzverwalter nicht befugt, über ein zu Gunsten des Schuldners im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht zu verfügen.

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