ZfIR 2011, 69

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 442 Abs. 1 Satz 1, § 44412. Eingeschränkte Beweislast des Käufers bei fehlender Offenbarung der Asbestverwendung in verkauftem WohngebäudeBGH, Urt. v. 12.11.2010 – V ZR 181/09 (OLG Celle)BGHUrt.12.11.2010V ZR 181/09OLG Celle

Leitsätze des Gerichts:

1. Haben die Parteien einen Haftungsausschluss vereinbart, trägt der Käufer nach § 444 BGB grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen sämtlicher Umstände, die den Arglisttatbestand ausfüllen, wozu bei einer Täuschung durch Verschweigen auch die fehlende Offenbarung gehört.

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