ZfIR 2010, 84

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 14 Nr. 1, § 21 Abs. 4, § 22 Abs. 117. Herbeiführung eines Eigentümerbeschlusses über bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum vor KlageerhebungLG München I, Urt. v. 16.11.2009 – 1 S 4964/09 (AG München)LG München IUrt.16.11.20091 S 4964/09AG München

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Klage eines Wohnungseigentümers gegen die übrigen Eigentümer auf Feststellung, dass eine bauliche Änderung am Gemeinschaftseigentum mangels Nachteils gem. § 14 Nr. 1 WEG zustimmungsfrei sei und deshalb nicht von ihm beseitigt werden müsse, fehlt grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Kläger nicht zuvor gem. § 22 Abs. 1 WEG einen Beschluss in der Eigentümergemeinschaft hierüber herbeigeführt hat.

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