ZfIR 2009, 77

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBNotO § 19; BGB § 839; GBO § 7113. Haftung des Notars nach voreiliger Einreichung von Unterlagen beim Grundbuchamt auch ohne vorherige GrundbuchbeschwerdeBGH, Urt. v. 16.10.2008 – III ZR 15/08 (OLG Celle)BGHUrt.16.10.2008III ZR 15/08OLG Celle

Leitsatz des Gerichts:

Zur Amtshaftung eines Notars, der durch Einreichung der Auflassungs- und Umschreibungsunterlagen beim Grundbuch den Vollstreckungszugriff eines dritten Gläubigers des – später insolvent gewordenen – Käufers auf das Grundstück ermöglicht hatte, bevor die Zahlung des Restkaufpreises sichergestellt worden war; insbesondere zur (hier verneinten) Frage eines Haftungsausschlusses gemäß § 839 Abs. 3 BGB wegen versäumter Grundbuchbeschwerde (§ 71 GBO).

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