ZfIR 2009, 76

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 13911. Quantitative Teilbarkeit eines Belastungsverbots und einer Verfallklausel in Grundstückskaufvertrag nur bei Feststellung eines entsprechenden Parteiwillens anhand objektiver UmständeBGH, Urt. v. 17.10.2008 – V ZR 14/08 (OLG Stuttgart)BGHUrt.17.10.2008V ZR 14/08OLG Stuttgart

Leisatz des Gerichts:

Die Aufspaltung einer sittenwidrigen Vertragsklausel in einen wirksamen und einen unwirksamen Teil (sog. quantitative Teilbarkeit) kommt nur in Betracht, wenn konkrete, über allgemeine Billigkeitserwägungen hinausgehende Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die Aufspaltung dem entspricht, was die Parteien bei Kenntnis der Nichtigkeit ihrer Vereinbarung geregelt hätten.

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