ZfIR 2008, 78

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 Rechtsprechung in Leitsätzen Verfahrens- und Vollstreckungsrecht InsO §§ 131, 142; BGB § 648a20. Inkongruenz einer Direktzahlung des Auftraggebers an den vom Insolvenzschuldner eingeschalteten Subunternehmer auch bei Leistungsverweigerungsrecht des Subunternehmers InsO§ 131 InsO§ 142 BGB§ 648a BGH, Urt. v. 10.05.2007 – IX ZR 146/05 (OLG Oldenburg)BGHUrt.10.5.2007IX ZR 146/05OLG Oldenburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine zwischen den Vertragsparteien nicht vereinbarte Direktzahlung des Auftraggebers des Bestellers an den Werkunternehmer ist auch dann inkongruent, wenn diesem ein Leistungsverweigerungsrecht aus § 648a BGB zustand.
2. Wird ein Vertrag geändert, bevor Leistungen erbracht worden sind, steht die Änderung allein der Annahme einer Bardeckung nicht entgegen.

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