ZfIR 2008, 69

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 Rechtsprechung Rechtsprechung zum Steuerrecht EStG a. F. § 16 Abs. 1 Nr. 2; AO § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3Dachgeschoss als wesentliche Betriebsgrundlage bei Nutzung mit anderen Stockwerken für Steuerberaterkanzlei EStG a. F.§ 16 AO§ 176 BFH, Urt. v. 14.02.2007 – XI R 30/05 (FG Köln) +BFHUrt.14.2.2007XI R 30/05FG Köln

Leitsätze des Gerichts:

1. Das Dachgeschoss eines mehrstöckigen Hauses ist eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage, wenn es zusammen mit den übrigen Geschossen die räumliche und funktionale Grundlage für einen Betrieb bildet.
2. Nach § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO muss sich die Rechtsprechung eines obersten Gerichtshofs des Bundes bereits bei Erlass des Änderungsbescheides zulasten des Steuerpflichtigen geändert haben. Ändert sich die höchstrichterliche Rechtsprechung erst während des Einspruchsverfahrens, ist es dem Finanzamt nicht verwehrt, die Einspruchsentscheidung darauf zu stützen.

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