RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2020
Aktuell
Reform des Mietspiegelrechts
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) haben Referentenentwürfe für eine Reform des Mietspiegelrechts vorgelegt.
Mietspiegel sind Referenzpunkt für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie dienen als Begründungsmittel für Mieterhöhungen und zur Bestimmung der zulässigen Neuvertragsmiete im Geltungsbereich der Mietpreisbremse. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Erstellung eines Mietspiegels für die Kommunen mit Herausforderungen verbunden ist. Ziel der Reform ist es, eine repräsentative und differenzierte Qualität dieses Instruments zur rechtssicheren und zuverlässigen Abbildung der Vergleichsmiete zu gewährleisten. Auch einfache Mietspiegel sollen gestärkt werden. Das Reformvorhaben umfasst zwei Referentenentwürfe:
Einen Referentenentwurf zum Mietspiegelreformgesetz – MsRG sowie einen Referentenentwurf einer Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung – MsV).
Gelegenheit zur Stellungnahme besteht bis zum 30. 10. 2020. Die Referentenentwürfe sind unter www.bmjv.de abrufbar.
(PM BMJV v. 24. 9. 2020)