ZfIR 2020, 687

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtEStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6160. Bestimmung der ortsüblichen Vermietungszeit zur Feststellung der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer Ferienwohnung EStG§ 21 EStG§ 2 BFH, Urt. v. 26.05.2020 – IX R 33/19 (FG Greifswald) +BFHUrt.26.5.2020IX R 33/19FG Greifswald

Leitsätze des Gerichts:

1. Zur Prüfung der Auslastung einer Ferienwohnung müssen die individuellen Vermietungszeiten des jeweiligen Objekts an Feriengäste mit denen verglichen werden, die bezogen auf den ZfIR 2020, 688gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden (Bestätigung der Rechtsprechung).
2. Dabei kann das FG auf Vergleichsdaten eines Statistikamtes auch dann zurückgreifen, wenn diese Werte für den betreffenden Ort nicht allgemein veröffentlicht, sondern nur auf Nachfrage zugänglich gemacht werden.
3. Die Bettenauslastung kann Rückschlüsse auf die ortsübliche Vermietungszeit zulassen.

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