ZfIR 2020, 682

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZwVwV §§ 17 ff.; ZVG § 152 Abs. 1Keine Vergütung bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Zwangsverwalters ZwVwV§§ 17 ff. ZVG§ 152 AG Neuwied, Beschl. v. 25.05.2020 – 13 L 6/14 (rechtskräftig)AG NeuwiedBeschl.25.5.202013 L 6/14rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Legt der Zwangsverwalter seinen Jahresbericht auch nach mehrmaliger Aufforderung unter Zwangsgeldandrohung und -vollstreckung durch das Gericht erheblich verspätet vor, ist dieser fehlerhaft und hat der Zwangsverwalter weitere Aufgaben im Rahmen der Zwangsverwaltung vernachlässigt, hat er keinen Anspruch auf Vergütung; einen von ihm einbehaltenen Vergütungsvorschuss hat er zurückzuzahlen.

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