ZfIR 2019, 676

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 10 Abs. 6 Satz 3Prozessführungsbefugnis der WEG zur Geltendmachung von individuellen Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter (hier: Kosten nach verlorener Beschlussanfechtungsklage) WEG§ 10 BGH, Urt. v. 08.02.2019 – V ZR 153/18 (LG Dortmund)BGHUrt.8.2.2019V ZR 153/18LG Dortmund

Leitsatz des Gerichts:

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die individuellen Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter wegen der ihnen in einem Beschlussmängelverfahren auferlegten Kosten an sich ziehen und im eigenen Namen in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen (gekorene Ausübungsbefugnis). Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen Kosten, die einem Wohnungseigentümer durch die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts entstanden sind.

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